Schutz im Winter Wintercheck im Betrieb erledigt? So schützt ihr Team und Unternehmen!
Der Winter naht, seid ihr als Betrieb bereit? Ein umfassender Wintercheck im Betrieb ist jetzt unerlässlich, um eure Mitarbeitenden und euer Unternehmen vor winterlichen Tücken zu schützen. Glatteis, Dunkelheit und Kälte fordern sonst schnell ihren Tribut. Wir zeigen euch alle wichtigen Themen, die ihr als Unternehmen im Winter bedenken solltet, von der rechtlichen Absicherung bis zur optimalen PSA bei Kälte. So vermeidet ihr Unfälle, Bußgelder und Ausfälle. Macht euren Betrieb nachhaltig winterfest und sorgt für maximale Sicherheit!
Warum ein umfassender Wintercheck im Betrieb für euch unverzichtbar ist?
Die kalte Jahreszeit stellt jedes Unternehmen vor spezifische Herausforderungen, die über das reine Heizen der Büroräume hinausgehen. Ein proaktiver Wintercheck sollte daher keine Option sein, sondern eine strategische Notwendigkeit. Er schützt eure Mitarbeiter:innen und Kund:innen vor witterungsbedingten Gefahren und bewahrt euch vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken. Stellt euch vor, ein vereister Gehweg führt zu einem Sturz, die Folgen können gravierend sein und eure Geschäftstätigkeit beeinträchtigen. Eine Gefahr, die vermeidbar ist, und wir zeigen euch, wie!
Eure Verantwortung als Geschäftsführung oder Inhaber:in
Diese ist nicht nur gern gesehen, sondern durch klare Vorschriften geregelt: Die Verkehrssicherungspflicht gibt euch vor, Gefahren auf eurem Betriebsgelände aktiv zu minimieren. Dazu gehört auch die gewissenhafte Umsetzung der Räum- und Streupflicht. Eine mangelhafte Winterdienst-Organisation kann nicht nur zu Betriebsstörungen führen, sondern im schlimmsten Fall zivil- und strafrechtliche Haftungsfolgen nach sich ziehen.
Proaktive Maßnahmen für die Arbeitssicherheit im Winter
Gerade bei Arbeiten im Freien oder in nicht beheizten Bereichen spielen Schutzmaßnahmen eine zentrale Rolle. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung im Winter ist essenziell, um Risiken wie Glatteis oder thermische Belastung zu identifizieren. Normgerechte Ausrüstung, wie Kälteschutzkleidung nach DIN EN 342 und Sicherheitsschuhe mit CI-Kennzeichnung, schützt effektiv vor Kälte und Rutschgefahren. Die operativen Abläufe müssen ebenfalls stimmen: Klare Routenpläne und schnelle Reaktionszeiten sind entscheidend für eine reibungslose Winterdienst-Organisation.
Die Glättebekämpfung sollte innerhalb von zwei Stunden nach dem Ausrücken abgeschlossen sein. Dabei ist die Auswahl umweltfreundlicher Streumittel, die vor Bußgeldern und Umweltschäden schützen, stets zu beachten. Diese Maßnahmen stabilisieren Abläufe, sparen langfristig Kosten und stärken die Arbeitssicherheit im Winter.
Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten im Winterdienst
Einen effektiven Wintercheck ergänzen eure rechtlichen Pflichten. Als Unternehmen tragt ihr eine umfassende Verkehrssicherungspflicht, die Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Lieferant:innen vor witterungsbedingten Gefahren schützt. Die Räum- und Streupflicht Unternehmen ist dabei eine zentrale Ausprägung, verankert im BGB und lokalen kommunalen Satzungen. Ihr müsst aktiv handeln, um Unfälle durch Schnee und Glätte zu vermeiden.
Die Anforderungen an eure Winterdienst Organisation sind weitreichend:
- Zugänglichkeit sicherstellen: Notrufsäulen, Fluchttüren und Notzufahrten freihalten
- Hinweisschilder sichtbar halten: Auch bei Schnee und Eis gut lesbar
- Oberflächenwasser ableiten: Sekundärvereisung verhindern
- Räum- und Streuzeiten einhalten: Üblicher Start um 7:00 Uhr an Werktagen
- Wiederholung bei Bedarf: Schneefall oder Glätte erfordern mehrere Durchgänge pro Tag
Delegation und Kontrollpflichten: Wer trägt die letzte Verantwortung?
Ihr könnt die Ausführung der Räum- und Streupflicht vertraglich an externe Fachfirmen übertragen. Doch Vorsicht: Die übergeordnete Kontroll- und Überwachungspflicht verbleibt immer bei euch als Unternehmen, um Haftungsrisiken nach §278 BGB zu minimieren. Eine vollständige Haftungsbefreiung durch Delegation ist nicht möglich.
Erlangt ihr Kenntnis von einer Nichterfüllung der Pflichten durch euren Dienstleister, zum Beispiel, wenn bei einem Kälteeinbruch über 90 Minuten keine Reaktion erfolgt, müsst ihr selbst aktiv werden. Eine bloße Mahnung reicht dann nicht mehr aus. Eure Handlungspflicht umfasst das Anbringen deutlicher Warnhinweise an gefährlichen Zufahrten oder telefonische Warnungen an erwartete Lieferant:innen. Das Unterlassen solcher Maßnahmen kann eure eigene Haftung aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht begründen.
Die Einhaltung dieser Kontroll- und Interventionspflichten ist der strategisch wichtigste Hebel im Haftungsmanagement eines Betriebs, um die eigene Haftung aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gemäß §823 Abs. 1 BGB abzuwenden.
Die Gefährdungsbeurteilung Winter: Kälteschutz am Arbeitsplatz
Für umfassende Arbeitssicherheit auch im Winter ist eine vorausschauende Gefährdungsbeurteilung unerlässlich. Sie hilft euch, spezifische Risiken durch Kälte, Schnee und Eis frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Eine präzise Bewertung erfordert eine klare Unterscheidung: Arbeitet euer Team in technisch gekühlten Räumen oder sind sie im Freien den Elementen ausgesetzt? Die internationale Norm DIN EN ISO 15743 liefert hierfür Anhaltspunkte.
Kältebelastung systematisch managen: Expositions- und Aufwärmzeiten
Ein zentraler Aspekt der Gefährdungsbeurteilung Winter ist das Management der Kältebelastung, um die Exposition gegenüber niedrigen Temperaturen zu minimieren. Die Lufttemperatur an Arbeitsplätzen sollte nie niedriger sein, als es prozessbedingt notwendig ist, und Zugluft muss konsequent vermieden werden. Technische Hilfsmittel wie Wärmestrahler, beheizbare Standflächen oder Werkzeuggriffe können die Belastung durch Kontaktkälte reduzieren.
Besonders wichtig sind die maximalen Kälteexpositions- und obligatorischen Aufwärmzeiten, die klar in der Norm DIN 33403-5 definiert sind. Diese Zeiten sind bindend, um Gesundheitsschäden zu verhindern. Die Norm definiert fünf Kältebereiche: von +15 bis +10 °C (Kältebereich I) mit 150 Min. Exposition und 10 Min. Aufwärmzeit, bis unter -30 °C (Kältebereich V) mit 60 Min. Exposition und 60 Min. Aufwärmzeit. Diese Vorgaben erfordern sorgfältige Schichtplanung und geeignete Infrastruktur.
Für häufig wechselnde Klimabelastungen, wie zwischen Tiefkühllager und Außenbereich, empfiehlt sich die Einrichtung von Zwischenlagerräumen oder klare Arbeitsteilung. Arbeitet euer Personal regelmäßig bei Temperaturen unter -25°C (Kältebereiche IV und V), greift zusätzlich die Pflichtvorsorge gemäß ArbMedVV. Ein proaktiver Wintercheck berücksichtigt all diese Aspekte, um die Gesundheit der Mitarbeiter:innen bei Extrembedingungen zu gewährleisten und Unfälle durch Glatteis am Arbeitsplatz zu minimieren.
Die Einhaltung der Kälteexpositions- und Aufwärmzeiten gemäß DIN 33403-5 ist nicht verhandelbar und schützt eure Belegschaft vor ernsthaften Gesundheitsrisiken, insbesondere bei Temperaturen unter -5°C.
Optimale Schutzausrüstung und Winterschuhe bei Kälte
Nach identifizierten Risiken der Gefährdungsbeurteilung Winter ist PSA die entscheidende Schutzebene. Für eine effektive Arbeitssicherheit im Winter und bei Kälte müsst ihr gezielt die richtige PSA auswählen. Sie schützt eure Teams vor Unterkühlung, Erfrierungen und weiteren Gefahren.
Normgerechte Kälteschutzkleidung und Handschuhe
Für den Ganzkörperschutz gegen Umgebungskälte ist die Norm DIN EN 342 maßgeblich. Sie bewertet Wärmeisolierung und Luftdurchlässigkeit der Kleidung. Normgerechte Kälteschutzkleidung ist unerlässlich, um die Körperkerntemperatur bei Arbeiten im Freien oder in ungeheizten Lagerbereichen stabil zu halten. Moderne PSA-Technologien nutzen oft atmungsaktive Materialien, die Auskühlung durch verschwitzte Kleidung verhindern, ein oft unterschätzter Faktor.
Besonderes Augenmerk verdient der Schutz der Hände. Kälteschutzhandschuhe müssen der Norm DIN EN 511 entsprechen. Sie klassifiziert Schutzgrade gegen Konvektionskälte, Kontaktkälte und Wasserdichtigkeit. So bleibt die Fingerfertigkeit erhalten und die empfindlichen Hände sind effektiv geschützt.
Winterschuhe mit CI-Kennzeichnung: Schutz vor Bodenkälte
Die Füße sind ein zentraler Punkt im Kälteschutz. Winterschuhe am Arbeitsplatz müssen die Grundanforderungen der EN ISO 20345 erfüllen. Für winterliche Bedingungen ist jedoch eine spezielle Zusatzkennzeichnung unerlässlich: die CI-Kennzeichnung (Cold Insulation). Schuhe mit dieser Kennzeichnung minimieren die Kälteübertragung vom Boden. Der Prüfprozess stellt sicher, dass die Innentemperatur bei –17 °C über 30 Minuten um maximal 10 °C sinkt. Dies ist ein quantifizierbares Leistungsmerkmal und zwingend für Berufe mit längeren Stehzeiten auf kalten Böden, wie im Bauwesen oder an Laderampen. Achtet zudem auf eine ausgezeichnete Rutschhemmung (z.B. SR-Symbol), um Unfälle durch Glatteis am Arbeitsplatz zu verhindern.
Heizungs-, Lüftungssysteme und Infrastruktur für den Winter
Nach der Bedeutung von der richtigen Schutzkleidung, stärkt die Infrastruktur eure Arbeitssicherheit im Winter. Eine vorausschauende Optimierung eurer Heizungs- und Lüftungssysteme ist unerlässlich für Wohlbefinden und rechtliche Compliance. Eine systematische Gefährdungsbeurteilung Winter muss alle winterlichen Risiken erfassen, besonders die thermische Belastung durch Kälte.
Raumtemperaturen und technische Hilfsmittel zur Kälteprävention
In Pausen- und Aufwärmräumen muss eine Raumtemperatur von mindestens +21 °C sichergestellt sein, gemäß Arbeitsstättenverordnung und ASR A4.1/A4.2. Die Lufttemperatur an Arbeitsplätzen sollte niemals niedriger sein, als es technologisch notwendig ist, und Zugluft muss konsequent vermieden werden. Technische Schutzmaßnahmen wie Wärmestrahler, beheizbare Standflächen, isolierende Arbeits- und Fahrersitze oder beheizbare Werkzeuggriffe tragen maßgeblich zur Arbeitszufriedenheit und Reduzierung von Krankheitsausfällen bei.
Sicherung der Außenanlagen gegen Glatteis am Arbeitsplatz
Eine entscheidende Aufgabe im Wintercheck Betrieb ist die optimale Sicherung der Außenanlagen und Zugangswege. Die Räum- und Streupflicht Unternehmen verpflichtet euch, aktiv Unfälle durch Schnee und Glätte zu verhindern. Dies umfasst die sichere Begehbarkeit aller Zugänge zum Gebäude und angrenzenden Gehwegen sowie die Freihaltung kritischer Bereiche wie Notrufsäulen und Fluchttüren. Beheizbare Systeme für Zugangswege und Rampen können Eisbildung von vornherein verhindern.
Bei häufig wechselnden Klimabelastungen, etwa beim Übergang vom Tiefkühllager zum Außenklima, sind organisatorische Maßnahmen wie Zwischenlagerräume oder die Überbauung von Laderampen sinnvoll. Bei Tätigkeiten unter –5°C sind Trockenschränke für Kälteschutzkleidung, Stiefel und Handschuhe zwingend erforderlich, da feuchte Kleidung ihre Isolationseigenschaften verliert.
Umweltfreundliche Winterdienst Organisation und Streumittelwahl
Neben rechtlichen Verpflichtungen darf der Umweltschutz nicht aus den Augen verloren werden. Ein verantwortungsvoller Wintercheck im Betrieb bedeutet, nachhaltig zu handeln und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Viele Kommunen haben strenge Regeln für die Auswahl der Streumittel erlassen, um Boden, Pflanzen und Gewässer zu schützen. Ein Verstoß gegen lokale Streusalzverbote kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen und wir alle wollen ja einen blühenden Frühling erleben.
Nachhaltige Streumittel für sichere Wege
Setzt stattdessen auf primär salzfreie, abstumpfende Streumittel. Für einen umweltfreundlichen Winterdienst empfehlen sich Sand, Splitt oder spezielle Granulate wie Lavastreu. Diese Wahl minimiert die Umweltbelastung und entspricht den Vorgaben vieler kommunaler Satzungen. Achtet beim Kauf auf Produkte, die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ (DE-UZ 13) zertifiziert sind, um hohe ökologische Standards zu gewährleisten.
Die Entscheidung für abstumpfende Mittel bringt neben Umweltvorteilen auch operative Konsequenzen mit sich. Im Gegensatz zu Streusalz lösen sich diese Materialien nach dem Tauwetter nicht auf. Plant daher erhöhten Reinigungsaufwand für Kehrarbeiten und die damit verbundenen Kosten in euer Budget ein. Nur so bleiben eure Wege vollständig begehbar und die Entwässerungssysteme frei von Sedimenten. Eine gute Winterdienst-Organisation antizipiert diesen Schritt bereits in der Vorbereitungsphase.
Diese umweltfreundlichen Lösungen schützen nicht nur die Umwelt, sondern auch Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Lieferant:innen vor unnötigen Chemikalienbelastungen am Arbeitsplatz. Sie reduzieren zudem Korrosionsschäden an Fahrzeugen und Infrastruktur. Stellt sicher, dass die Bevorratung mit diesen Streumitteln ausreichend ist, um auch bei mehrtägigen Winterereignissen handlungsfähig zu bleiben und kontinuierliche Arbeitssicherheit im Winter zu gewährleisten.
Die Umstellung auf salzfreie Streumittel ist nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, über die sich die Natur freut, sondern auch eine strategische Investition in die Reputation und die langfristige Compliance eures Betriebs. Sie minimiert das Haftungsrisiko und fördert eine gesunde Arbeitsumgebung.
Erste Hilfe bei Kälteschäden: Vorbeugung und Maßnahmen
Trotz sorgfältigem Wintercheck können Zwischenfälle nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Deshalb sind fundierte Kenntnisse für Erster Hilfe bei Kälteschäden wichtig. Es geht darum, Symptome schnell zu erkennen und umgehend richtig zu handeln, um weitere Gesundheitsschäden zu verhindern. Kälteschäden treten in verschiedenen Formen auf, von lokalen Erfrierungen bis zur lebensbedrohlichen Hypothermie, jede erfordert spezifische Maßnahmen.
Die Vorbereitung eures Betriebs auf Erste-Hilfe-Fälle bei Kälteschäden basiert auf einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung Winter. Dies umfasst geeignete PSA Kälte und kontinuierliche Schulung der Ersthelfer:innen. Die Einhaltung der DIN 33403-5 für maximale Expositions- und notwendige Aufwärmzeiten ist präventiv der Grundstein für wirksame Erste Hilfe.
Maßnahmen bei Unterkühlung und Erfrierungen
Zeigt ein:e Mitarbeiter:in Symptome einer Unterkühlung, wie Zittern, blasse Haut oder Verwirrung, ist sofortiges Handeln gefragt. Bringt die Person umgehend in einen warmen, trockenen Raum. Entfernt nasse Kleidung vorsichtig und isoliert den Körper mit Decken oder warmer Kleidung. Bietet warme, zuckerhaltige Getränke an, aber niemals Alkohol. Bei schweren Fällen oder Bewusstlosigkeit alarmiert sofort den Rettungsdienst.
Bei Erfrierungen, die oft Hände, Füße oder Gesicht betreffen, wärmt die betroffenen Stellen langsam und behutsam an. Reibt erfrorene Bereiche keinesfalls, da dies Gewebe zusätzlich schädigen kann. Ein handwarmes Wasserbad (< 40°C) ist ideal, sofern keine offene Wunde vorliegt. Schützt die Hautpartien nach dem Erwärmen vor erneutem Kältekontakt und sucht medizinische Hilfe auf.
Ausrüstung und Schulung für den Notfall
Um im Ernstfall schnell und effektiv handeln zu können, ist spezifische Vorbereitung unerlässlich. Sorgt dafür, dass Ersthelfer:innen regelmäßig in der Erkennung und Behandlung von Kälteschäden geschult werden. Über das Standard-Set hinaus sollten Rettungsdecken, wärmende Materialien und eventuell spezielle Wärmepacks vorhanden sein. Stellt sicher, dass Aufwärmräume mit mindestens +21°C leicht erreichbar sind. Klare Notrufkommunikation und regelmäßige Überprüfung der Erste-Hilfe-Materialien sind ebenfalls für den Arbeitsschutz bei Kälte zu beachten.
Die Wichtigkeit lückenloser Dokumentation im Winterdienst
Kommen wir zum Lieblingsthema: Dokumentation. Es klingt vielleicht lästig, aber gerade bei erhöhten Gefahren im Winter ist sie euer bester Freund. Damit sichert ihr nicht nur die unmittelbare Verkehrssicherungspflicht auf eurem Gelände, sondern legt auch den Grundstein für euren rechtlichen Schutz. Ohne detaillierte Aufzeichnungen könntet ihr im Ernstfall eure Sorgfaltspflicht nur schwer nachweisen und geratet in eine prekäre Haftungssituation.
Nachweispflicht und Kontrolle bei externen Dienstleistern
Auch wenn ihr euren Winterdienst auf externe Fachfirmen delegiert, entbindet euch das nicht vollständig von der Verantwortung. Das Unternehmen behält stets Kontroll- und Überwachungspflichten, wie §278 BGB verdeutlicht. Stellt euch vor, der Dienstleister bleibt bei Blitzeis untätig: Ohne eure dokumentierte Reaktion, etwa eine Mahnung oder das Anbringen von Warnhinweisen, haftet ihr selbst für entstandene Schäden. Diese Interventionspflicht müsst ihr nachweisbar erfüllen.
Eine lückenlose und juristisch belastbare Dokumentation beinhaltet präzise Wetterbedingungen, Auftragsauslösung für den Winterdienst sowie Protokollierung der Räum- und Streuzeiten, inklusive Routen und verwendeter Streumittel. Dokumentiert zudem alle Kontrollgänge, festgestellte Mängel und Gegenmaßnahmen. Auch Aufzeichnungen über Warnhinweise an gefährdeten Bereichen oder telefonische Mitteilungen an Lieferant:innen sind wichtig. So beweist ihr, dass alle zumutbaren Schritte unternommen wurden, um Gefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden.
Unterlasst ihr die lückenlose Dokumentation eurer Räum- und Streupflicht, könnt ihr im Falle eines Unfalls eure Sorgfaltspflicht nicht nachweisen. Dann kann euch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angelastet werden, was direkte zivil- und strafrechtliche Haftungsfolgen für euer Unternehmen bedeutet. Ohne Protokolle habt ihr keine zentrale Verteidigungsstrategie. Nutzt DGUV-Muster und Checklisten, um Systematik und Vollständigkeit eurer Gefährdungsbeurteilung Winter sicherzustellen.
Euer Fahrplan für einen sicheren und nachhaltigen Winter
Damit ihr möglichst sicher und gleichzeitig nachhaltig durch den Winter kommt, haben wir hier für euch das Wichtigste noch einmal zusammengefasst. Der Kern eures Wintermanagements liegt in der sorgfältigen Planung und der Einhaltung eurer Verkehrssicherungspflicht. Sobald ihr euch einmal organisiert und alle ins Boot geholt habt, wird die Arbeit sicherer und die Aufgabenverteilung klar.
Macht eine Gefährdungsbeurteilung Winter, um zu prüfen, welche Maßnahmen noch notwendig sind, etwa, ob die vorhandene Schutzausrüstung ausreicht oder ergänzt werden muss. Achtet auf die Temperaturen und unterscheidet nach Bereichen; erstellt bei Bedarf neue Arbeitspläne, damit alle Vorgaben eingehalten werden können.
Handelt zügig, auch wenn der Weg auf dem Betriebsgelände bis zum Eingang nur kurz ist, achtet auf Streumaßnahmen, um Rutschgefahren zu vermeiden. Solche oft übersehenen Kleinigkeiten können schnell zu Gefahren führen und im Betrieb zu unvorhergesehenen Ausfällen und Schäden sorgen. Das Ziel ist immer klar: die Sicherheit eurer Mitarbeitenden.
Beitragsbild: © Adobe Stock, New Africa
Weiterführende Links
- Gefährdungsbeurteilung erstellen – eure Pflicht als Unternehmer:innen(Stichworte: Gefährdungsbeurteilung)
- Persönliche Schutzausrüstung im Unternehmen(Stichworte: PSA)
- Eure Sicherheit neu gedacht – mit smarten Sicherheitsleitsystemen nach ASR(Stichworte: ASR)
- Basis-Unterweisung: Erste Hilfe im Betrieb vertiefen(Stichworte: Erste Hilfe)